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Stellenangebote & Co.

Stellenangebote, Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche, etc.

Fangen wir mal beim ersten Schritt an, der Suche nach dem Job!


  • Stellenausschreibungen von Unternehmen in der Tageszeitung oder anderen Magazinen, wo nur eine  Telefonnummer vermerkt ist und sonst nichts besonderes an Informationen vorhanden ist, wirken unseriös und sind es oftmals auch. Eine gute Firma verkauft sich in der Regel auch als solche und nicht anders.
  • Informationen über den Arbeitsplatz ( Internationales oder nationales Einsatzgebiet, Sattel- oder Hängerzug, notwendige oder gewünschte Zusatzqualifikationen). Auch das sollte in der Ausschreibung vorhanden sein oder zumindest in einem Gespräch geklärt werden.
  • Will das Unternehmen keine Nachweise sehen (Zeugnisse, Führerschein, Zertifikate,etc...) würde mir auch das zu denken geben. Klar könnte man meinen das Unternehmen vertraut einem in dem was man ihm von sich erzählt, aber vielleicht ist es ihnen auch ganz egal wen sie hinter das Lenkrad klemmen können.
  • Es mag Firmen geben wo man nicht zu viele Fragen stellen sollte wie zum Beispiel Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten oder der Sozialvorschriften, vielleicht ist das Vorstellungsgespräch dann schnell vorbei, aber man weiß dann auch woran man ist.
  • Fragen kostet nix und eigentlich sieht das Unternehmen daran auch das wirklich Interesse besteht, so kann man auch fragen was der genaue Aufgabenbereich ist und welche Leistungen das Unternehmen wünscht.
  • Das Vorstellungsgesräche sollte keines falls nur über Handy abgewickelt werden, sondern auch von Angesicht  zu Angesicht, so kann man den Chef doch gleich mal fragen ob er einem nicht mal das Unternehmen zeigen möchte. Da gewinnt man schon mal einen ersten Einblick und auch das zeigt wieder Interesse des Bewerbers. Den Wunsch kann man doch eigentlich gar nicht abschlagen!
  • Zum Arbeitsvertrag.... Arbeitsverträge gibt es in jeder Branche nur für viele Fuhrunternehmen scheint dies ein Fremdwort zu sein! Wer ohne Arbeitsvertrag arbeitet geht das Risiko ein über den Tisch gezogen zu werden und kann rechtlich gesehen letztlich dann auch nicht viel machen, wenn das Geld nicht stimmt oder die Bedingungen die mündlich vereinbart wurden. Im Arbeitsvertrag steht nun mal schwarz auf weiss welcher Tarif vereinbart und welche Abmachungen gemacht wurden.... wahrscheinlich wird dies aus gutem Grund von Unternehmen oft unterschlagen.....  Übrigens das Thema Arbeitsverträge wurde, laut Fahrerhandbuch 2002 von der Gewerkschaft Verdi, Juli 1995 gesetzlich geregelt! Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag auszuhändigen - spätestens  einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Vertrag vorliegen! Was in dem Vertrag niedergeschrieben sein muss ist auch gesetzlich vorgeschrieben.
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