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BerufsKaftFahrer

BKFBerufsKraftFahrer


Die Straßen – Kapitäne,


sie transportieren Güter mit dem LKW von A nach B
oder steuern Passagiere im Reise- oder Linienbus sicher an ihr Ziel.

Doch nicht jeder, der einen LKW-Führerschein in der Tasche hat,
ist ein Berufskraftfahrer.

Früher machten viele den Führerschein bei der Bundeswehr
und nutzten ihn schließlich beruflich,
andere gelangten durch Umschulungsmaßnahmen zum LKW-Fahren.

In Zukunft wird es dies nicht mehr geben,
da die Verantwortung der LKW- und Busfahrer enorm groß ist,
ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich.

Aber nicht nur die Ausbildung,
sondern auch gewisse Eigenschaften der Fahrer
werden als besonders wichtig erachtet.

Zu diesen Eigenschaften gehören gute Nerven im Verkehr,
eine gute gesundheitliche und körperliche Verfassung,
Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit,
technisches Geschick, Flexibilität und Mobilität.



Zur Ausbildung.....

 

Berufskraftfahrer ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
zur Personen- und Güterbeförderung.

Die Ausbildung qualifiziert den Berufskraftfahrer
zum sicheren und verantwortungsvollen Führen von Kraftfahrzeugen
im Personen- und Güterverkehr (Nah- und Fernverkehr).

Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre
und erfolgt in einem Betrieb (Speditions- oder Busbetrieb)
und in Kombination mit Blockunterricht in der Berufschule.

Während der 3 Lehrjahre muss der Azubi eine Zwischen-
und eine Abschlussprüfung ablegen,
welche sich über die Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den Lehrstoff erstrecken.

Nach bestandener Prüfung vor einem Prüfungsausschuss,
der IHK ( deutsche Industrie-Handelskammer),
erhält der Berufskraftfahrer seinen Facharbeiterbrief (Zertifikat).

Erwerb der Fahrerlaubnis C, CE in Speditionen
oder D in Busbetrieben.
Die Fahrausbildung wird in der Regel durch Fahrschulen durchgeführt,
da selten ein Betrieb seine eigene Fahrschule für die Ausbildung hat.



Ausbildungsschwerpunkte sind:

  • Technische Kenntnisse
  • Straßenverkehrsrecht
  • Verkehrssicherheit und Fahrtechnik
  • Verhalten nach Unfällen
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Arbeitsschutz
  • Unfallverhütung
  • Arbeitshygiene und Umweltschutz



Was muss ein Berufskraftfahrer tun?!



Vor dem Start:

  • Fahrzeug prüfen. Fahrzeugzustand und technische Ausstattung auf Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit überprüfen z.B. Bremsanlagen, Beleuchtung, Reifen, Anhänger-, Sattelkupplung.
  • Kleinere Mängel selber beheben
  • Tachoscheibe in den Fahrtenschreiber legen bzw. Fahrerkarte in das Lesegerät (Digitaler Tachograph) stecken.


   Im Personenverkehr:

  • Linienverkehr: Ziel- bzw. Streckenschilder vorschriftsmäßig anbringen, Fahrkarten der Fahrgäste überprüfen, Fahrgeld kassieren, Fahrgäste über Fahrkarten / Tarife und Ausweise informieren.
  • Gelegenheitsverkehr: Das Gepäck ver- oder umladen, älteren oder Menschen mit Behinderungen beim Einsteigen helfen.
  • Reiseverkehr: Bordküchen- und Toilettenausstattung überprüfen und kontrollieren.
  • Fahrgäste auf Einhaltung von Vorschriften hinweisen und bei Beschädigungen des Fahrzeuges oder Gefährdung des Fahrers und anderer Fahrgäste zurechtweisen oder von der Beförderung ausschließen.
  • Betreuen der Fahrgäste nach Unfällen oder Zwischenfällen.


  
Güterverkehr:

  • Ladeaufträge vom Disponent oder Fuhrparkleiter übernehmen.
  • Bei der Be- und Entladung des Fahrzeugs mitwirken, dabei auf gute Ausnutzung des Frachtraums und sicheres Verstauen achten.
  • Ladepapiere und Ladung auf Richtigkeit überprüfen.


Fahrzeugführung:

  • Das Fahrzeug sicher führen, dabei gesetzliche Vorschriften und besonderes Fahrverhalten des jeweiligen Fahrzeugs beachten.
  • Wirtschaftliches und kraftstoffsparendes Fahrverhalten.
  • Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.



Wartung und Pflege des Fahrzeugs:

  • Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs prüfen.
  • Kleinere Störungen selbstständig beheben.
  • Fahrzeug reinigen und pflegen.


Sonstiges:

  • Routenplanung anhand von Karten oder Navigationsgeräten durchführen.
  • Fahrtenbuch (Bordbuch) führen.
  • Formulare ausfüllen und mitführen (Zollvorschriften, Warenbegleitpapiere, etc.)

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