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LKW - Fahrerlaubnis

LKW - Fahrerlaubnis






Führerscheinklasse C1: Mittelschwere LKW


Erlaubt das Steuern von LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t.






Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge
(ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg, maximal 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Befristung: Grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
 
Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre.

Verlängerung um weitere 5 Jahre erfolgt durch  Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Einschluss: Klasse L und M








Führerscheinklasse C1E: Mittelschwere LKW mit Anhänger





Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B und C1
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg), die zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugfahrzeug+Anhänger darf 12000 kg nicht überschreiten
und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Befristung: siehe Klasse C1








Führerscheinklasse C: Schwerere Lastkraftwagen



Erlaubt das Steuern von LKW mit Anhänger bis 750 kg und wird deshalb in der Regel nur als Vorstufe für Klasse CE benötigt. Unter 21 Jahre bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung jedoch weitgehend ausgeschlossen.





Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B
Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, maximal 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Befristung:
Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.

Verlängerung für weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C1
Sonstiges:
Unter 21 Jahre nur bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.








Führerscheinklasse CE: Schwerere Lastzüge


Dies ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2. Auch hier kann unter 21 Jahre nur nicht-gewerblicher Verkehr gefahren werden.





Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse C
Fahrzeuge: Kraftfahrzuge der Klasse C mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg)
Befristung: Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.

Verlängerung um 5 weiter Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C1E, BE und T
Sonstiges: Unter 21 Jahren nur bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (im gewerblichen Verkehr)
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